Klienten

IT-Forensik für die Justiz

JustizGerichte, Staatsanwaltschaften und Rechtsanwälte können jederzeit die Erstellung eines IT-Forensik Gutachtens für die Beweisführung in Zivil- und Strafverfahren beauftragen. Das Gutachten wird üblicherweise binnen vier Wochen fertiggestellt und dem Auftraggeber übergeben.

Alle Gutachten:

  • werden nach bestem Wissen und Gewissen verfasst
  • entsprechen dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik
  • sind trotz ihrer technischen Details verständlich geschrieben

Gegenstand des Gutachtens können alle handelsüblichen Computer, Festplatten und Speichermedien sein.

IT-Forensik für Unternehmen

Unternehmen profitieren von Erkenntnissen, die durch digitale Forensik gewonnen werden können, zum Beispiel in diesen Fällen:

  • Unerlaubte oder exzessive Internetnutzung während der Arbeitszeit
  • Illegale Downloads auf Computersysteme des Unternehmens
  • Ausübung von Nebentätigkeiten während regulärer Arbeitszeiten
  • Unterstützung bei Ermittlungen zu Betrug und Fraud Detection
  • Verletzung von unternehmenseigenen Verhaltensgrundsätzen

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich an dieser Stelle keine Unterstützung als Incident Response in Fällen von unerlaubtem Zugriff („Hacking“) aufführe.  Da ich Incident Response hauptberuflich ausübe, kann ich dies nicht im Rahmen dieser Nebentätigkeit als Sachverständiger für IT-Forensik anbieten.

IT-Forensik für Privatpersonen

Auch Privatpersonen können die Dienste eines IT-Forensikers nachfragen. Nicht selten geht es dabei um den Verdacht, dass sich ein unbefugter Dritter Zugang zum Smartphone oder Computer  verschafft haben könnte. Die Wiederherstellung von gelöschten Dateien wird von privaten Anwendern ebenfalls häufiger nachgefragt.