Allgemeine Geschäftsbedingungen
für die Erstellung von Gutachten
Robin Brocks
Gutachter für IT-Forensik
Hagenskoppel 67
23556 Lübeck
Mobil +49 (0)177 5458243
Fax +49 (0)32224080421
www.brocks.de
1. Geltungsbereich dieser Geschäftsbedingungen
Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen werden ausschließlich Inhalt eines mit Robin Brocks – Gutachter für IT-Forensik, nachfolgend „Gutachter“, „Sachverständiger“ oder auch „Auftragnehmer“ genannt, geschlossenen Vertrages, ohne daß ein Widerspruch gegen entgegenstehende Geschäftsbedingungen erklärt werden muß. Andere Geschäftsbedingungen, Änderungen dieser Geschäftsbedingungen oder Nebenabreden werden nur Vertragsinhalt, wenn dies vom Gutachter ausdrücklich schriftlich erklärt wurde. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn der Gutachter in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Auftraggebers die Leistung an diesen vorbehaltlos erbringt.
2. Zustandekommen des Vertrages
2.1 Angebote des Gutachters sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst mit dem durch Auftragnehmer und Gutachter unterschriebenem „Vertrag zur Erstellung von Gutachten“, spätestens jedoch mit der Annahme durch den Kunden oder Erbringung der Leistung zustande.
3. Pflichten des Gutachters
3.1. Der Gutachter erbringt die von ihm geschuldete Leistung unparteiisch und nach bestem Wissen und Gewissen. Der Gutachter kann einen bestimmten Erfolg, insbesondere ein vom Auftraggeber gewünschtes Ergebnis, nur im Rahmen objektiver und unparteiischer Anwendung seiner Sachkunde gewährleisten. Der Gutachter unterliegt bei der Durchführung des Auftrags keinen Weisungen des Auftraggebers.
3.2. Der Gutachter erbringt seine gutachterliche Tätigkeit persönlich. Sofern es sachdienlich ist, kann er im Rahmen seiner eigenverantwortlichen Tätigkeit bei der Vorbereitung des Gutachtens sachverständige Mitarbeiter zur Unterstützung auf eigene Kosten hinzuziehen. Über die Hinzuziehung solcher Mitarbeiter entscheidet der Gutachter alleine und eigenverantwortlich. Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Erstellung von Gutachten
3.3. Die Beauftragung von weiteren Sachverständigen anderer Disziplinen, die für die Durchführung des Auftrags erforderlich sein sollte, erfolgt ausschließlich durch den Auftraggeber auf dessen Kosten.
3.4. Der Gutachter ist berechtigt, auf Kosten des Auftraggebers die zur Bearbeitung des Auftrages notwendigen und üblichen Untersuchungen und Versuche nach seinem pflichtgemäßen Ermessen durchzuführen oder durchführen zu lassen, Erkundigungen einzuziehen, Nachforschungen anzustellen, Reisen und Besichtigungen vorzunehmensowie Fotos und Zeichnungen anzufertigen oder anfertigen zu lassen, ohne dass es hierfür einer besonderen Zustimmung des Auftraggebers bedarf. Besonders kostenintensive oder unvorhergesehene Untersuchungen stimmt der Gutachter mit dem Auftraggeber vor der Durchführung ab.
3.5. Der Auftraggeber ermächtigt den Gutachter zur Einholung von Auskünften bei Beteiligten, Behörden oder Dritten und erteilt ihm hierfür eine gesonderte Vollmacht soweit dies erforderlich ist.
3.6. Der Gutachter erstattet das Gutachten innerhalb der mit dem Auftraggeber vereinbarten Frist in dreifacher Ausfertigung. Weitere Exemplare werden gesondert berechnet. Die Frist zur Ablieferung beginnt mit der Übergabe sämtlicher für die Erstellung des Gutachtens benötigter Unterlagen und der Erteilung etwaig erforderlicher Auskünfte (vgl.Ziffer 4). Ist eine Vorschussleistung vereinbart oder vom Gutachter angefordert (vgl. Ziffer 5.3.) beginnt die Frist erst mit Eingang des Vorschusses beim Gutachter zu laufen.
3.7. Der Gutachter wird den Auftraggeber rechtzeitig über eine etwaig eintretende Überschreitung der vereinbarten Frist in Kenntnis setzen. Der Auftraggeber kann erst nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Als angemessen gilt eine Nachfrist von 1 Monat als vereinbart.
3.8. Hat der Gutachter die Überschreitung der Frist nicht zu vertreten, etwa im Falle höherer Gewalt, Krankheit, Streik und Aussperrung, sind Rücktritt vom Vertrag oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung wegen Überschreitung der vereinbarten Frist ausgeschlossen. Wird dem Gutachter die Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistung in diesen Fällen unmöglich, so wird er von seinen Vertragspflichten frei. Schadensersatzansprüche des Auftraggebers werden für diesen Fall ausgeschlossen.
4. Pflichten des Auftraggebers
4.1. Der Auftraggeber stellt dem Gutachter rechtzeitig und unentgeltlich die ihm zur Verfügung stehenden und für die Ausführung des Vertrages notwendigen Dokumente und Unterlagen zur Verfügung und erteilt die notwendigen Auskünfte. Der Auftraggeber setzt den Gutachter ferner von allen Vorgängen und Umständen (z.B. Schriftverkehr), die erkennbar für die Erstattung des Gutachtens von Bedeutung sein können, rechtzeitig und ohne besondere Aufforderung in Kenntnis.
5. Vergütung
5.1. Der Gutachter hat Anspruch auf Zahlung der vereinbarten Vergütung zuzüglich Nebenkosten und Auslagen in tatsächlich anfallender oder vereinbarter Höhe sowie zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.
5.2. Wird der Gutachter in Folge einer Beauftragung als Zeuge vor Gericht tätig, erhält der Gutachter vom Auftraggeber den Differenzbetrag zwischen der Zeugengebühr und den vereinbarten Vergütungsbeträgen erstattet.
5.3. Der Gutachter ist berechtigt, auf das vereinbarte Honorar Vorschussleistungen sowie mit Fortschreiten seiner Tätigkeit angemessene Abschlagszahlungen vom Auftraggeber zu verlangen.
5.4. Im Fall des Zahlungsverzugs ist der Gutachter berechtigt, ohne besonderen Nachweis Zinsen in Höhe von 3% über dem gesetzlichen Verzugszinssatz (§288 BGB) zu erheben.
6. Verschwiegenheit
6.1. Der Gutachter wird über sämtliche ihm im Zusammenhang mit dem Auftrag und der Erstellung des Gutachtens bekannt gewordene Tatsachen und Informationen Stillschweigen bewahren und insbesondere das erstellte Gutachten nicht ohne die Genehmigung des Auftraggebers an Dritte weitergeben. Die Pflicht zur Verschwiegenheit erstreckt sich auch auf Mitarbeiter des Gutachter und sonstige Dritte, derer sich der Gutachter zur Erfüllung der ihm obliegenden Vertragspflichten bedient.
6.2. Diese Pflicht zur Verschwiegenheit gilt dann nicht, wenn der Gutachter aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Offenbarung oder Weitergabe der bei der Gutachtenerstattung erlangten Tatsachen und Informationen verpflichtet ist, sowie dann, wenn der Auftraggeber den Gutachter von der Schweigepflicht entbindet.
7. Urheberrechtsschutz
7.1. Die vom Gutachter erbrachten Leistungen sind urheberrechtlich geschützt.
7.2. Der Auftraggeber darf das vom Gutachter erstellte Gutachten einschließlich sämtlicher Berechnungen, Anlagen und sonstiger Einzelheiten nur für die vereinbarten vertragsgemäßen Zwecke verwenden. Eine darüber hinausgehende Weitergabe des Gutachtens an Dritte, die Vervielfältigung sowie jede eine andere Art der Verwendung, Textänderung oder -kürzung ist dem Auftraggeber nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Gutachter gestattet.
7.3. Die Veröffentlichung des Gutachtens ist in jedem Falle nur mit vorheriger Zustimmung des Gutachters zulässig.
8. Kündigung
8.1. Die ordentliche Kündigung des Vertrages ist ausgeschlossen.
8.2. Auftraggeber und Sachverständiger können den Vertrag jederzeit außerordentlich aus wichtigem Grund schriftlich kündigen. Für den Auftraggeber liegt ein wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung insbesondere vor, wenn der Gutachter gegen seine Pflichten zur objektiven, unabhängigen und unparteiischen Gutachtenerstattung verstößt. Für den Gutachter liegt ein wichtiger Grund zu außerordentlichen Kündigung insbesondere dann vor, wenn der Auftraggeber die notwendige Mitwirkung verweigert, der Auftraggeber versucht, unzulässig auf den Gutachter in einer Weise einzuwirken, die geeignet ist, das Ergebnis des Gutachtens zu verfälschen und wenn der Gutachter nach Auftragsannahme feststellt, dass ihm die zur Erledigung des Auftrages notwendige Sachkunde fehlt. Ferner liegt ein solcher wichtiger Grund vor, wenn der Auftraggeber in Vermögensverfall gerät oder das Insolvenzverfahren über sein Vermögen eröffnet wird.
8.3. Wird der Vertrag vom Auftraggeber außerordentlich aus einem wichtigem Grund gekündigt, den der Gutachter zu vertreten hat, so steht dem Gutachter eine Vergütung für die bis zum Zeitpunkt der Kündigung erbrachte Teilleistung nur insoweit zu, als die erbrachte Leistung für den Auftraggeber objektiv verwertbar ist. In allen anderen Fällen behält der Gutachter den Anspruch auf das vertraglich vereinbarte Honorar, jedoch unter Abzug der ersparten Aufwendungen. Sofern der Auftraggeber im Einzelfall keinen höheren Anteil an ersparten Aufwendungen nachweist, beträgt dieser 40% des Honorars für die vom Gutachter noch nicht erbrachten Leistungen.
9. Gewährleistung
9.1. Im Gewährleistungsfall kann der Auftraggeber zunächst nur kostenlose Nachbesserung des mangelhaften Gutachtens verlangen.
9.2. Erfolgt die Nachbesserung nicht innerhalb einer angemessenen Frist oder schlägt die Nachbesserung fehl, kann der Auftraggeber nach Wahl Rückgängigmachung des Vertrages (Wandelung) oder Herabsetzung des Honorars (Minderung) verlangen.
9.3. Etwaige Mängel müssen dem Gutachter binnen 10 Tagen nach Feststellung schriftlich angezeigt werden, andernfalls erlischt der Gewährleistungsanspruch.
9.4. Bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften bleibt ein Anspruch auf Schadensersatz unberührt.
10. Haftung
10.1. Der Gutachter haftet unbeschränkt nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
10.2. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Gutachter nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht). Die Haftung des Gutachter wird für Fälle einfacher Fahrlässigkeit auf die Höhe des vereinbarten Honorars sowie auf solche Schäden begrenzt, mit deren Entstehung im Rahmen der Erstellung eines Gutachtens typischerweise gerechnet werden muß. Dasselbe gilt für eine etwaige Haftung des Gutachter für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen.
10.3. Die Haftung für Folgeschäden jedweder Art wird hiermit ausgeschlossen.
11. Datenschutz
11.1. Die Auftragsabwicklung erfolgt durch den Gutachter mit Hilfe automatischer Datenverarbeitung. Der Kunde erteilt hiermit seine ausdrückliche Zustimmung zur Verarbeitung von Daten, die dem Gutachter im Rahmen vertraglicher Beziehungen bekannt geworden und zur Auftragsabwicklung notwendig sind.
11.2. Der Gutachter speichert und verwendet die Daten des Kunden ausschließlich zur Erfüllung und Abwicklung des Auftrages. Eine Weitergabe an Dritte oder eine Nutzung zu Werbezwecken erfolgt nicht, es sei denn, daß der Gutachter hierzu rechtlich verpflichtet ist. Soweit Dritte bei der Übermittlung von Daten im Internet oder durch Zugriff auf den Rechner des Gutachters oder des Kunden oder anderweitig seine Daten und Daten anderer zur Kenntnis nehmen oder verfälschen, wird hierfür seitens des Gutachters keine Haftung übernommen. Mit vollständiger Abwicklung des Vertrages und vollständiger Kaufpreiszahlung werden die Kundendaten für die weitere Verwendung gesperrt und nach Ablauf der steuer- und handelsrechtlichen Vorschriften gelöscht.
12. Erfüllungsort und Gerichtsstand
12.1. Erfüllungsort ist der Ort der beruflichen Niederlassung des Sachverständigen in 23556 Lübeck.
12.2. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Ort der beruflichen Niederlassung des Gutachters.
12.2. Salvatorische Klausel
Soweit eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden sollten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt diejenige Bestimmung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Hilfsweise gilt die gesetzliche Regelung.
Lübeck, September 2010