IT-Forensik

Wenn Dateien zu Beweisen werden

In der IT-Forensik geht es um die Beantwortung der Frage, was auf einem PC, Handy oder einem anderen Computersystem geschehen ist. Steht zum Beispiel der Verdacht im Raum, dass ein solches Gerät für Rechtsverstöße oder gar Straftaten genutzt wurde, ist eine Untersuchung und Auswertung der auf einem Computer gefundenen Beweise möglich. Idealerweise kann durch digitale Forensik bewiesen werden, wie eine Tat verlaufen und wer dafür verantwortlich ist.

Wie sehen diese Beweise aus?

Briefe schreiben, Fotos anschauen oder Webseiten besuchen: sobald ein PC dafür genutzt wird, verbleiben Spuren auf dem Gerät und seiner Festplatte bzw. seiner Speicherkarte. Dateien werden erzeugt oder verändert und das Datum der Änderung wird bei jeder dieser Aktionen zusätzlich aufgezeichnet.

Meine Aufgabe als Sachverständiger für IT-Forensik ist es, mit Beweisen auf Notebooks, Servern oder einem PC so umzugehen, dass diese Beweise – wenn der Auftraggeber des Gutachtens es wünscht – in ein späteres Gerichtsverfahren eingebracht werden können. Der Umgang mit den gefundenen Spuren erfordert besondere Arbeitsweisen und technisches Equipment, um das Sachverständigengutachten unangreifbar in seiner Beweiskraft zu machen. Jeder Schritt wird dabei umfassend dokumentiert, um die Echtheit der Beweise belegen zu können. Alle Gutachten werden nach bestem Wissen und Gewissen, wahrhaft und neutral verfasst. Meine permanente Weiterbildung, Zertifizierungen und langjährige Erfahrung im Bereich der IT-Sicherheit und IT-Forensik garantieren Ihnen eine Dienstleistung auf dem aktuellen Stand von Technik und Wissenschaft.

Unter Klienten finden Sie – nach Zielgruppen aufgeschlüsselt –  einige typische Beispiele, in denen Unterstützung aus dem Bereich der IT-Forensik sehr nützlich ist.

Welche Computer und Smartphones können durch Sie ausgewertet werden?
  • Alle Windows Betriebssysteme von NT bis Windows 10
  • Windows Serversysteme und Domain Controller
  • Unix und Linux Betriebssysteme
  • Macs von Apple

Als Datenschutzbeauftragter berücksichtige ich besonders die Anforderungen des gesetzlichen Datenschutzes im Umgang mit personenbezogenen Daten, sofern sie im Rahmen der gutachterlichen Tätigkeit bekannt und verarbeitet werden. Alle Aufträge und Anfragen werden selbstverständlich mit der gebotenen Diskretion und Vertraulichkeit behandelt.